Die Fixierung am Bett ist eine häufige Maßnahme in der stationären Pflege, insbesondere bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung. Dabei werden Patienten mit speziellen Gurten – etwa an Hand-, Fuß-, Bauch- oder Schulterbereich – am Bett gesichert. Je nach Situation kommen 5-, 7- oder sogar 11-Punkt-Fixierungen zum Einsatz. Die Durchführung erfordert eine ärztliche Anordnung, eine kontinuierliche Überwachung durch Pflegepersonal und eine lückenlose Dokumentation. Zudem muss die Maßnahme regelmäßig überprüft und beendet werden, sobald die Gefährdungslage nicht mehr besteht. Für Pflegekräfte bedeutet dies eine hohe Verantwortung und die Notwendigkeit, stets alternative Maßnahmen zu prüfen.
Fixierung im Pflegeberuf
Inhaltsverzeichnis
1. Fixierung am Bett: Praktische Umsetzung und Verantwortung
2. Entdecke spannende Jobs für Pflegekräfte mit Unique Medicum
Du suchst einen Job, in dem du dein Fachwissen einbringen und gleichzeitig weiterentwickeln kannst? Bei Unique Medicum vermitteln wir dich in medizinische Einrichtungen, in denen deine Kompetenz gefragt ist – auch im verantwortungsvollen Umgang mit Themen wie Fixierung. Ob Intensivpflege, OP-Pflege oder als examinierter Altenpfleger – wir finden den Einsatz, der zu dir und deinen Qualifikationen passt. Starte jetzt deine Jobanfrage und entdecke, wie vielseitig Pflege mit Unique Medicum sein kann!
3. 5-, 7- und 11-Punkt-Fixierung: Unterschiede und Einsatzbereiche
Diese Maßnahmen werden vor allem in psychiatrischen Einrichtungen bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung eingesetzt. Sie erfordern eine ärztliche Anordnung, eine kontinuierliche Überwachung durch Pflegepersonal und eine lückenlose Dokumentation. Zudem muss die Maßnahme regelmäßig überprüft und beendet werden, sobald die Gefährdungslage nicht mehr besteht. Für Pflegekräfte bedeutet dies eine hohe Verantwortung und die Notwendigkeit, stets alternative Maßnahmen zu prüfen. Die Anzahl der Fixierungspunkte richtet sich nach dem Grad der notwendigen Bewegungseinschränkung:
5-Punkt-Fixierung
Die 5-Punkt-Fixierung dient der sicheren Ruhigstellung von Patienten bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung. Fixiert werden dabei beide Hand- und Fußgelenke sowie der Beckenbereich, um eine weitgehende Bewegungseinschränkung zu gewährleisten. Diese Methode wird häufig in der Notfall- oder Akutpsychiatrie eingesetzt. Sie erfordert eine kontinuierliche Überwachung und genaue Dokumentation durch das Pflegepersonal.
7-Punkt-Fixierung
Bei der 7-Punkt-Fixierung werden zusätzlich zur 5-Punkt-Methode auch die Schultern und Oberschenkel fixiert. Dies verhindert ein Aufrichten des Oberkörpers sowie das Drehen im Bett und bietet damit noch mehr Kontrolle in hochriskanten Situationen. Diese Fixierung wird bei stark unruhigen oder aggressiven Patienten angewendet. Auch hier sind rechtliche Vorgaben und ständige Beobachtung verpflichtend.
11-Punkt-Fixierung
Die 11-Punkt-Fixierung stellt die intensivste Form der mechanischen Ruhigstellung dar. Sie erweitert die 7-Punkt-Fixierung um Fixierungen an Kopf und Hals, wodurch praktisch jede eigenständige Bewegung unterbunden wird. Diese Maßnahme wird ausschließlich in extremen Ausnahmesituationen eingesetzt, etwa bei massiver Fremdgefährdung. Der Einsatz ist nur mit richterlicher Genehmigung und unter strengsten Auflagen erlaubt.
4. Rechtliche Rahmenbedingungen: Fixierung regeln und dokumentieren
Fixierungen sind rechtlich als Freiheitsentzug eingestuft und unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Nach § 239 StGB können sie als Freiheitsberaubung gelten, wenn sie ohne rechtfertigenden Grund erfolgen. Eine Fixierung bedarf daher einer ärztlichen Anordnung und, wenn sie länger als 30 Minuten dauert, einer richterlichen Genehmigung. Zudem ist eine kontinuierliche Überwachung durch Pflegepersonal erforderlich. Alle Maßnahmen müssen lückenlos dokumentiert und regelmäßig auf ihre Notwendigkeit überprüft werden. Pflegekräfte müssen sich dieser Verantwortung bewusst sein und sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Wann darf ein Patient fixiert werden?
Eine Fixierung darf nur erfolgen, wenn akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt und keine milderen Maßnahmen ausreichen. Sie muss von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet und bei längerer Dauer richterlich genehmigt werden. Die Maßnahme ist immer das letzte Mittel und darf nur unter strikter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durchgeführt werden. Zudem ist eine lückenlose Dokumentation und engmaschige Überwachung durch Pflegekräfte Pflicht.
5. Fixierung von Patienten: Alternativen und Prävention
Fixierungen stellen einen tiefgreifenden Eingriff in die Freiheit eines Menschen dar und sind daher nur im absoluten Ausnahmefall gerechtfertigt. Bevor es dazu kommt, sollten Pflegekräfte stets prüfen, ob andere Maßnahmen zur Beruhigung oder Sicherung möglich sind. In vielen Fällen lassen sich Fixierungen durch gezielte Prävention und alternative Strategien vermeiden.
Umgebung anpassen: Sturzprophylaxe durch rutschfeste Matten, niedrige Betten oder Bewegungsmelder.
Beziehungsarbeit: Vertrauensvolle Kommunikation kann Ängste reduzieren und Aggressionen vorbeugen.
Medikamentöse Therapie: In Absprache mit dem Arzt können sedierende Medikamente eingesetzt werden, wenn sie medizinisch indiziert sind.
Sitzwachen: Eine kontinuierliche Betreuung kann Unruhe und Desorientierung entgegenwirken.
Pflegekräfte sollten regelmäßig Fortbildungen besuchen, um über aktuelle Alternativen und Präventionsmaßnahmen informiert zu sein. Bei Unique Medicum findest du übrigens spannende Pflegejobs in renommierten medizinischen Einrichtungen. Durch gezielte Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen bleibst du fachlich immer auf dem neuesten Stand – auch im Umgang mit herausfordernden Situationen wie Fixierungen.
Fixieren im Krankenhaus: Alltag zwischen Ethik und Sicherheit
Im Krankenhausalltag kann es notwendig sein, Patienten zu fixieren, um akute Gefährdungen zu verhindern. Dies betrifft insbesondere Personen mit Delir, Demenz oder psychischen Erkrankungen. Die Entscheidung zur Fixierung ist stets eine Gratwanderung zwischen dem Schutz des Patienten und der Wahrung seiner Freiheit. Pflegekräfte müssen daher nicht nur die rechtlichen Vorgaben kennen, sondern auch ethische Überlegungen in ihre Entscheidung einbeziehen. Eine offene Kommunikation mit dem Patienten, seinen Angehörigen und dem Behandlungsteam ist dabei unerlässlich.
Gender-Erklärung
Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keinerlei Wertung. Bei uns zählt dein Talent, völlig unabhängig deines Geschlechts. Wir schreiben dies nicht nur, wir leben diesen Grundsatz!


2024 Copyright - Unique Medicum - part of RGF Staffing